Kinderschutzkonzept
Kinderschutzkonzept
Die GTVS 13 versteht sich als sicherer Ort, an dem Kinder geschützt, respektiert und gestärkt werden. Das Leitbild, die Hausordnung und alle pädagogischen Konzepte sind konsequent auf Kindeswohl, Gewaltprävention und achtsame Beziehungsgestaltung ausgerichtet.
Kinderschutz wird an unserem Standort durch ein bestehendes Kinderschutzkonzept, Schulung des Teams & Präventionskompetenzen, Interventionsleitfäden (z. B. nach „Achtsame Schule“), fixes Feedback- & Beschwerdemanagement, klare Sprachregeln (keine sexualisierte Sprache, keine Schimpfwörter) und klare Teamsitzungsstrukturen gewährleistet.
Externe Partner, die während der Unterrichtszeit am Haus sind, müssen ein eigenes Kinderschutzkonzept vorweisen können. Die Verpflichtung der Einhaltung liegt beim jeweiligen Verein.
Wesentliche Grundsätze:
- Wertschätzung, Respekt und klare Grenzen
- Kindgerechte, sichere Räume und Strukturen
- Professioneller Umgang mit Nähe und Distanz
- Konsequentes Vorgehen im Verdachtsfall
- Verhaltensregeln für Social Media & digitale Kommunikation
- Kontakt über private Kanäle mit Schüler:innen ist verboten
- Safer-Internet-Programme (3./4. Klassen)
- DSGVO-konforme Kanäle: SchoolFox
- Bildveröffentlichungen ausschließlich
- mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten
Umfassende Sicherheitsregeln:
- Schule ab 8:05 nur über Gegensprechanlage zugänglich
- Schulfremde Personen nur nach Anmeldung im Sekretariat/Schulleitung
- Keller und abgeschiedene Räume versperrt
- Kinder bewegen sich im Haus grundsätzlich zu zweit (Sanitärbereiche)
- Eins-zu-eins-Situationen sind klar geregelt
- Kinderschutzteam GTVS 13
- Dir. Alexandra V. Prammer
- Ursula Müller
- Cornelia Gaudart
- Marion Kapusta
- Gamze Tosun
Verhaltenskodex
(BGBl. II Nr. 126/2024, Anlage A)
Schulen sind Lern- und Lebensräume, in denen Schülerinnen und Schüler sich
angenommen und sicher fühlen und in denen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und
ihrer Begabungen unterstützt wird.
Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen
Persönlichkeiten gefördert und sollen bestärkt werden, für ihre Rechte auf körperliche
und seelische Unversehrtheit einzutreten.
Alle am Schulleben Beteiligten, das sind Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und
sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sowie die Erziehungsberechtigten
• verstehen sich als Mitglieder einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft,
• gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um,
• respektieren die persönlichen Grenzen anderer und unterlassen verbale oder
nonverbale Verhaltensweisen, die die Würde anderer verletzen,
• nehmen jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr und reagieren
angemessen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler und
• unterbinden diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort,
Schrift oder Tat.